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Europaweiter Behindertenausweis

Hörbehinderung
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Die Europäische Union arbeitet jetzt daran, einen Behindertenausweis zu entwickeln, der in allen teilnehmenden EU-Ländern anerkannt werden soll.

Der neue Ausweis soll gleichberechtigten Zugang zu Vergünstigungen versichern, ob man sich im Heimatland oder in einem anderen teilnehmenden Land befindet.

Zur Zeit gibt es in EU-Ländern keine gegenseitige Anerkennung der verschiedenen einzelstaatlichen Behindertenausweise. Es kann also immer noch vorkommen, dass behinderte Reisende auf Situationen stoßen, wobei ihre Behindertenausweise nicht anerkannt werden.

Der neue einheitliche Ausweis soll vor allem in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Verkehrsmittel Anwendung finden.

Anfang 2016 wurde das Projekt in geringerem Maße als Pilotversuch in den folgenden acht EU-Ländern eingeleitet: Belgien, Estland, Finnland, Italien, Malta, Rumänien, Slowenien und Zypern. Die daraus gewonnenen Informationen sind für die spätere Ausweitung auf weitere Länder nützlich.

Mit diesem Ausweis kommen keine gezwungenen Änderungen der nationalen Kriterien oder Regelungen in den teilnehmenden Ländern. Jedes Land wird weiterhin über ihre Definition von “Behinderung” entscheiden dürfen. Das heißt: die Länder werden weiterhin entscheiden, wer Anspruch auf einen Behindertenausweis hat. Was sich mit dem EU-Behindertenausweis ändern wird, ist lediglich, dass er auch im Ausland anerkannt werden muss.

Tags: Behindertenausweis, Behinderung, Europäische Union

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