Künftig wird es für Sie leichter sein, benötigte Hilfsmittel wie Hörgeräte zu erhalten. Das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz trat am 11.03.2017 in Kraft. Der Entwurf dieses Gesetzes wurde bereits am 31. August 2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Es sorgt neben einer Entbürokratisierung künftig vermehrt dafür, dass Versicherte benötigte Aufwendungen einfacher und schneller erhalten.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen ist durch das Gesetz dazu verpflichtet, sein Hilfsmittelverzeichnis bis zum 31. Dezember 2018 grundlegend zu überarbeitet und kontinuierlich zu aktualisieren. Versicherte sollen durch die Hilfsmittel ihren Alltag möglichst selbstbestimmt bewältigen können. Ab sofort bestimmen die behandelnden Therapeuten oder Leistungserbringer die Dauer oder die Häufigkeit verschriebener Therapien. Hierzu zählen auch Anwendungen bei der Logopädie.
Der behandelnde Arzt füllt hierzu eine „Blankoverordnung“ aus, in der der Therapeut oder Leistungserbringer die entsprechenden Werte eintragen kann. Die Behandlung kann nun mehrere Wochen oder Monate dauern, ohne dass Sie hierfür ein neues Rezept von Ihrem Arzt benötigen. Auch der Intervall wird nun vom Leistungserbringer und nicht mehr vom behandelnden Arzt bestimmt. Notwendige Maßnahmen können Sie nun einfacher über einen längeren Zeitraum erhalten – auch ohne regelmäßige Arztbesuche.