Ziehen sich öffentliche Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen aus der Verantwortung?
Berlin. Eine vom Bundesrat eingefädelte Änderung zum Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst hat der CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe zum Anlass genommen, sich an die Bundesregierung zu wenden. Fast unbemerkt hat der Bundesrat durchgesetzt, dass die bestehende Regelung abgeschafft wird. Diese gibt vor, dass öffentliche Arbeitgeber frühzeitig frei werdende, neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze den Agenturen für Arbeit melden müssen. Die vom Bundesrat eingebrachte Formulierung dagegen sieht eine Meldung an die Arbeitsagenturen erst nach einer „erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes“ vor. In der Begründung ist vermerkt, dass das bisherige Vorgehen „aufgrund haushaltsrechtlicher Vorschriften mit Problemen verbunden“ sei. „Es kann nicht sein, dass diese Regelung Jahrzehnte lang nicht haushaltsrechtlich beanstandet wurde und jetzt plötzlich Probleme auftreten. Die neue Formulierung entbindet öffentliche Arbeitgeber von ihrer Verpflichtung, schwerbehinderte Menschen einzustellen. Wenn Stellen künftig nur noch intern besetzt werden, haben Menschen mit Behinderung weniger Chance auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst“, so Hüppe.
Aus diesem Grund, hat Hüppe die Bundesregierung gefragt, ob sie die alte, noch bis 2018 geltende, Regelung für ein geeignetes Mittel zur Erhöhung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung halte. Die Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung sei ein wichtiges sozialpolitisches Anliegen der Bundesregierung, so heißt es im Antwortschreiben des Arbeitsministeriums. Öffentliche Arbeitgeber stehen hierbei besonders in der Pflicht und kommen dieser auch nach. Dies zeige sich daran, dass der öffentliche Dienst laut Anzeigeverfahren der Bundesagentur für Arbeit die Pflichtquote zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen von fünf Prozent seit Jahren übererfülle, so weiter im Schreiben. Für das Jahr 2014 werde eine Beschäftigungsquote von 6,6 Prozent ausgewiesen. Einen Grund dafür sehe die Bundesregierung auch in der spezifischen Regelung für öffentliche Arbeitgeber.
„Ich kann nicht verstehen, warum die Regelungen, die die Bundesregierung eigentlich für sinnvoll und geeignet hält, die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung zu erhöhen, mit dem neuen Bundesteilhabegesetz quasi abgeschafft wird. Das bedeutet einen erneuten Rückschritt für den öffentlichen Dienst“, so Hüppe verärgert. Denn tatsächlich gab es schon einmal eine höhere Quote für öffentliche Arbeitergeber und zwar von sechs Prozent. Diese wurde 1999, unter Rot-Grün, zunächst ausgesetzt und dann mit der Novellierung des zwölften Sozialgesetzbuches im Jahr 2004 abgeschafft. Übrig geblieben ist davon eine Bestandsregelung für Bundesbehörden: Wenn sie am 30.10.1999 mindestens sechs Prozent erfüllten, muss die Quote weiterhin erfüllt werden. Zwar hält das Bundesteilhabegesetz diese Ausnahme aufrecht, doch für alle anderen gilt inzwischen eine Quote von fünf Prozent, so wie für private Arbeitgeber auch.
„Der öffentliche Dienst hat bei der Teilhabe am Arbeitsleben im ersten Arbeitsmarkt eine Vorbildfunktion. Ich finde es schade, dass der Bundesrat diese gefährdet. Wenn die Bundesregierung selbst sagt, dass die geltende Regelung dazu geführt hat, mehr Menschen mit Behinderung eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben, sollte mit dem Bundesrat verhandelt und die Zeit bis zum Inkrafttreten 2018 zum Gegensteuern genutzt werden“, so Hüppe abschließend.
Die Antwort der Bundesregierung findet sich hier.