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Achterbahn-Verbot: TÜV Rheinland meldet sich zu Wort

Wer ist für das Achterbahn-Verbot verantwortlich? Diese Frage beschäftigt zur Zeit die Gebärdensprachgemeinschaft. TÜV Rheinland hat mit einer Infografik auf viele Nachfragen reagiert:

„Achterbahnen, Karussells und Co sollen sicher sein. Deshalb erstellen Hersteller und Betreiber für jedes Gerät ein Sicherheits- und Evakuierungskonzept. Darin steht, wer das Fahrgeschäft nutzen darf. TÜV Rheinland überprüft das Konzept auf Eignung und Umsetzbarkeit. Die Nutzergruppe legen wir nicht fest. Hinter dem Fahrspaß stehen zahlreiche Prüfungen, damit die Fahrattraktion sicher ist.“

Die TÜV Rheinland legt also nicht fest, welche Nutzergruppen ausgeschlossen werden müssen. Die TÜV Rheinland mit Sitz in Köln ist als technische Prüforganisation in den Bereichen Sicherheit, Effizienz und Qualität tätig.

Tags: Achterbahn-Verbot, Diskriminierung, Phantasialand

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