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Relay-Dienste bald 24 Stunden an sieben Tagen verfügbar?

Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. gibt mit einer Pressemitteilung bekannt, dass der Bundestag den Weg für barrierefreien Notruf frei macht, und verfolgte mit großem Interesse den Gesetzgebungsprozess in Verbindung mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes.

Am 27.04.2017 hat der Deutsche Bundestag in der 231. Sitzung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf entschieden.

§ 45 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von Vermittlungsdiensten für taube und schwerhörige Menschen. Hier wird u.a. bestimmt, dass die Bundesnetzagentur den Bedarf für die Vermittlungsdienste festlegt. Dazu gehört u.a. auch die Erreichbarkeit der Vermittlungsdienste.

Die Angelegenheit tauber Menschen wurde bei dieser Bundestagssitzung kurz vor Mitternacht nur zwei Mal erwähnt – zwar vom Bundestagsabgeordneter Klaus Barthel (SPD) und vom Andreas Lämmel (CDU/CSU):

Klaus Barthel bei seiner Rede

Klaus Barthel: „Da die Redezeit nicht mehr ausreicht, will ich nur noch darauf hinweisen, dass dieses Gesetz weitere sinnvolle Regelungen enthält, wie beispielsweise die Ausweitung des Zugangs für Gehörlose und Gehörgeschädigte sowie das Redirect-Verfahren, das Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abzocke durch Drittanbieter schützt.“

Andreas Lämmel: „Klaus Barthel hat es gesagt: Für behinderte Menschen, für Gehörlose bringt das Gesetz sehr große Fortschritte, weil die Informationsdienste für behinderte Menschen 24 Stunden am Tag geschaltet sein müssen. Das heißt: Rund um die Uhr haben diese Menschen die Möglichkeit, auf Notdienste und Ähnliches zurückzugreifen.“

Es gab bereits die erste Lesung des Dritten Gesetz zur Änderung des Tele-
kommunikationsgesetzes. Der Bundesrat hat sich in seiner 948. Sitzung am 23.09.2016 mit dem Gesetzesentwurf befasst. In der Folge gab es weitere Änderungen am Gesetzesentwurf. Daraufhin wurde ein geänderter Gesetzesentwurf eingereicht. Der § 45 des Telekommunikationsgesetzes wird wie folgt geändert:

  • a. Nach Absatz 1 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Der Zugang zu den Telekommunikationsdiensten muss behinderten Endnutzern jederzeit zur Verfügung stehen.“
  • b. In Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „stellen“ die Wörter „jederzeit verfügbare“ eingefügt.

Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth bat um die Abstimmung. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD. Dagegen waren Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen.

Ja zur Verfügbarkeit rund um die Uhr und Nein zur Hilfe von überall

Anschließend kam es zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im Entschließungsantrag sollte der § 108 des TKG dahingehend geändert werden, dass barrierefreie Notruf-Möglichkeiten eingeführt werden, damit gehörlose oder hörgeschädigte Menschen in einer Notsituation von überall Hilfe anfordern können. Dafür waren Bündnis90/Die Grünen und die Linke. Dagegen waren CDU/CSU und SPD.

Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und wird anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Danach tritt das Gesetz in Kraft. Die Bundesnetzagentur ist dann für die Umsetzung der Vorgaben aus § 45 TKG verantwortlich und wird die notwenigen Maßnahmen vornehmen.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. begrüßt den Fortschritt sehr. Es ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Der barrierefreie Vermittlungsdienst in Gebärden- und Schriftsprache sollte möglichst schnell und zeitnah eingerichtet werden und 24 Stunden und an sieben Tagen in der Woche erreichbar sein.

Mit der Gesetzesänderung erhalten Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen einen Zugang, der auch unter dem Aspekt der zeitlichen Verfügbarkeit dem Zugang gleichwertig ist, über den die Mehrheit der Endnutzer verfügt. Auch im Hinblick darauf, dass sich Notsituationen jederzeit ereignen können und somit auch die Notwendigkeit besteht, Notrufe abzusetzen oder sonstige Hilfe anzufordern, soll die Verfügbarkeit des Dienstes entsprechend ausgeweitet werden. Die Bundesnetzagentur soll dies künftig bei der Ermittlung und Festlegung des Bedarfes berücksichtigen.

Der neue Vermittlungsdienst mit dem Videokanal kann nicht überall beliebig empfangen werden, da das gesamtdeutsche Funknetz bzw. Festnetz nach wie vor nicht vollständig modernisiert ist. Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. würde es begrüßen, wenn die Verbindung automatisch auf den Kanal mit der simultanen Schriftsprachverdolmetschung umgeschaltet werden könnte, so dass der Hörbehinderte auch einen Notruf mittels Chat in Schriftsprache absetzen könnte, wenn die Videoverbindung nicht zustande gekommen ist.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund würde sich sehr freuen, wenn 24 Stunden Verfügbarkeit an sieben Tagen noch in der 18. Legislaturperiode des Bundestages umgesetzt wird.

Tags: Bundestag, Notruf, Relay-Dienste, Telekommunikationsgesetz

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