Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. als Interessenvertretung der Gehörlosen und anderer Menschen mit Hörbehinderung in Deutschland hat viele Nachrichten zum Achterbahn-Verbot bekommen und zur Kenntnis genommen, dass Menschen mit Hörbehinderungen im Freizeitpark Phantasialand aus Sicherheitsgründen von einigen Fahrgeschäften ausgeschlossen werden.
Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. hat mit einer Stellungnahme darauf reagiert und wünscht sich mehr Zusammenarbeit zwischen dem Phantasialand und den Betroffenenverbänden, bevor die Vorschriften festgelegt werden.
Zusammenarbeit mit Experten
„Viele Menschen mit Hörbehinderungen konnten bislang ohne Probleme mitfahren. Plötzlich geht das am 26. Juni 2017 bei zwei jungen Gehörlosen nicht mehr. Im Vorfeld hat die Geschäftsführung mit den Betroffenenverbänden nicht konsultiert oder die Änderung der Teilnahmebedingungen öffentlich kommuniziert.“
Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. empfehlt auch Überprüfung und Anpassung vom Sicherheits- und Evakuierungskonzept in Zusammenarbeit mit Experten vom Landesverband der Gehörlosen Nordrhein-Westfallen 1899 e.V., um Sicherheitstipps zu geben und Unfallrisiken für Menschen mit Hörbehinderungen zu minieren. Das können zum Beispiel sein: Zwei-Sinne-Prinzip (akustische und visuelle Signale), mehrsprachige Infotafeln, Lichtblitze, Rundumleuchten oder Signallampen, eine sicher fühlbare Vibration oder eine prägnante Kurzinformation auf Displays.
Gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten
Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. thematisiert auch die Diskriminierung:
„Laut § 2 UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet die Diskriminierung aufgrund von Taubheit jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung aufgrund von Gehörlosigkeit, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass das auf die Gleichberechtigung mit anderen gegründete Anerkennen, Genießen oder Ausüben aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird. Dies hier ist zutreffend. Ohne einen sachlichen und klaren Grund fühlen wir uns ungerecht behandelt und diskriminiert.
Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention geht speziell auf die Freizeit ein und hat zum Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen. Demnach müsste das Angebot des Freizeitsparks „Phantasialand“ auch für Menschen mit Hörbehinderungen offenstehen.“
Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. würde sich freuen, wenn die Geschäftsführung des Freizeitsparks „Phantasialand“ die Verbote der Nutzung dieser Fahrgeschäfte für Menschen mit Hörbehinderungen aufheben und die künftigen ähnlichen Handlungen unterlassen könnte.