Die Familie Walte braucht eure Unterstützung in ihrer Klage gegen deutlich überhöhte Pflegekosten für gehörlose Senioren. Deutsche Gehörlosenzeitung berichtet auch über diesen Kampf gegen Mehrkosten in der Pflege. Sowie auch Sehen statt Hören.
Die Töchter von Eleonore Walte klagen nicht allein für ihre Mutter, sondern für jeden gehörlosen und hörbehinderten Menschen, der früher oder später auf die Betreuung in einem Seniorenheim angewiesen sein wird und dann unverhältnismäßig mehr dafür bezahlen muss als ein hörender alter Mensch.
Es ist nicht einzusehen, daß ein gehörloser Senior und seine Angehörigen bis zu 1000,- Euro zusätzlich im Monat zahlen müssen, nur weil eine andere Kommunikationsform in der Pflege wie im alltäglichen Umgang erforderlich ist – dies stellt eine Diskriminierung gehörloser und auf Gebärdensprache angewiesener alter Menschen dar, die nicht hingenommen werden kann und darf.
Es ist wichtig, daß die Klage es vor den Bundesgerichtshof schafft und dort hoffentlich auf vernünftige Richter trifft, die in unser aller Sinn entscheiden – diese Geschichte betrifft uns alle, ob wir gehörlos sind oder gehörlose Angehörige haben, die irgendwann einmal in genau dieser Situation sein werden.
Dann, wenn wir jetzt nichts tun. Das Kostenrisiko – für den Fall, dass die Töchter auch beim Bundesgerichtshof verlieren – liegt bei insgesamt rund 25.000 bis 30.000 Euro.
Helft mit!
Ein paar gespendete Euros tun den wenigsten von uns wirklich weh – jeden Monat tausend Euro weniger im Alter sind jedoch wirklich schmerzhaft. Wenn sich alle an den Gerichtskosten und Anwaltskosten beteiligen, sind die Töchter dann dazu bereit, weiter für die Rechte der Gehörlose zu kämpfen.
Der Förderverein „Zeichen setzen!“ hilft beiden Töchtern dabei, indem die Spenden über das Konto des Vereins abgewickelt werden können. Dies hat den großen Vorteil, dass die Spender auf Wunsch eine Spendenquittung erhalten:
Förderverein „Zeichen setzen!“ – Gehörlosenkultur in Essen e.V.
IBAN: DE77 3605 0105 0000 2568 18
BIC: SPESDE3EXXX (Sparkasse Essen)
Verwendungszweck: Pflegeheim