Das Phantasialand hat sich bei unterschiedlichen tauben Menschen mit einer Stellungnahme gemeldet und auch unseren Beitrag kommentiert:
Phantasialand bleibt bei seiner Haltung und verbietet den tauben Menschen weiterhin, an den Attraktionen allein und ohne Begleitung eines hörenden Erwachsenen teilzunehmen. Der Hauptgrund ist: Keine direkte, mündliche Kommunikation.
Die tauben Menschen können aber „heimlich“ an den Attraktionen teilnehmen, da die „Beachtung und Einhaltung der Nutzungsbestimmungen grundsätzlich dem Gast selbst“ (aus der Stellungnahme) obliegt. Jeder ist daher für die Beachtung und Einhaltung der Nutzungsbestimmungen selbst verantwortlich. Wenn aber ein Mitarbeiter vom Phantasialand eine „Einschränkung“ sieht, ist er dazu verpflichtet, die Mitfahrt zu verbieten, so Phantasialand. Das kann bedeuten: Die tauben Menschen sollen daher möglichst nicht auffallen und möglichst auf die visuelle, sichtbare Gebärdensprache verzichten?
Phantasialand hat die Nutzungsbedingungen auch geändert, dass es Gehörlosen nun doch möglich ist, mit hörender Begleitperson an Attraktionen teilzunehmen. Allein aber nicht.