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Rund-um-die-Uhr-Telefondienst kommt

Der Deutsche Bundestag hat am 27.04.2017 auf Initiative von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries die eingebrachte Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Sie ist bereits in Kraft getreten. Über die Änderung des Telekommunikationsgesetz hat Taubenschlag Anfang Juni berichtet.

Pressekonferenz am 18. Juli 2017 (Foto: © BMWi/Susanne Eriksson)

Das Bundeswirtschaftsministerium veranstaltet heute eine Pressekonferenz zusammen mit Wolfgang Bachmann, dem 2. Vizepräsidenten des Deutschen Gehörlosen-Bundes.

Zypries testet heute mit Bachmann und Verena Bentele, der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, im Wirtschaftsministerium den Vermittlungsdienst, der künftig rund um die Uhr Telefongespräche zwischen Menschen mit und ohne Hör- und Sprachbehinderungen ermöglichen wird.

„Größere Teilhabe rund um die Uhr“

Brigitte Zypries, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie (Foto: © Susie Knoll)

Bundesministerin Zypries: „Notsituationen richten sich nicht nach Öffnungs- und Geschäftszeiten. Da bislang Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen den telefonischen Vermittlungsdienst lediglich von 8:00 bis 23:00 Uhr erreichen konnten, habe ich mich dafür eingesetzt, dass der Telefondienst künftig jederzeit zur Verfügung steht. Es ist gut, dass der Deutsche Bundestag meinem Vorschlag gefolgt ist und das Telekommunikationsgesetz dementsprechend angepasst hat. So schaffen wir nicht nur zusätzliche Sicherheit für sprach- und hörbehinderte Menschen. Wir erleichtern auch ihren Alltag und ermöglichen ihnen eine telefonische Kommunikation und damit größere Teilhabe rund um die Uhr, wie sie für Menschen ohne Hör- und Sprachbehinderung längst selbstverständlich ist.“

„Ich bin sehr froh, dass dieser Vermittlungsdienst endlich rund um die Uhr zur Verfügung stehen wird.“ – Verena Bentele

Im Notfall sind ca. 80.000 Gehörlose und bis zu acht Millionen Menschen, die unter teilweise sehr starken Einschränkungen beim Sprechen und Hören leiden, auf den Vermittlungsdienst angewiesen.

Die Bundesnetzagentur wird die Änderung nun im Rahmen ihrer Zuständigkeit umsetzen und für die gesetzeskonforme Bereitstellung des Dienstes sorgen.

Verena Bentele (Foto: Cducsu, Steven Rösler)

Verena Bentele begrüßte das Engagement für die Erweiterung der Verfügbarkeit des Vermittlungsdienstes: „Keinen Zugang zu einem barrierefreien Notrufsystem zu haben, bedeutete für die Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung bisher, dass für sie in Notsituationen schnell Lebensgefahr bestanden hat, etwa bei Unfällen auf einsamen Landstraßen oder bei nächtlichen Stürzen zu Hause. Denn die Simultandolmetschung in Gebärdensprache gab es nur zu festgelegten Zeiten. Ich bin sehr froh, dass dieser Vermittlungsdienst endlich rund um die Uhr zur Verfügung stehen wird.“

Tags: Barrierefreiheit, Behindertenbeauftragte, Brigitte Zypries, Bundeswirtschaftsministerium, Deutscher Gehörlosen-Bund e.V., Telekommunikationsgesetz, Vermittlungsdienst, Wolfgang Bachmann

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