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Aufbau der Teilhabeberatung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert den bundesweiten Aufbau einer Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen darin zu bestärken, ihre Rechte auf Selbstbestimmung, auf eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen verwirklichen zu können.

Das Fördervolumen für Beratungsangebote, Administration, Fachstelle und Evaluation beträgt 58 Millionen Euro jährlich. Die Aufteilung der Mittel für die Beratungsstellen auf die Bundesländer orientiert sich an der Einwohnerzahl und Fläche.

Das BMAS hat gemeinsam mit dem Dienstleister gsub – Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH – im August 2017 mit der Einrichtung der Fachstelle Teilhabeberatung (FTB) begonnen. An dem Aufbau der Beratungsstellen sind Unterauftragnehmer beteiligt: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) und Prof. Dr. Christian Rathmann von der Humboldt-Universität zu Berlin.

Was sind die Aufgaben der FTB?

  • Die FTB unterstützt fachlich und organisatorisch die regionalen Beratungsangebote, die im Rahmen der EUTB ab dem 1. Januar 2018 gefördert werden.
  • Die FTB fördert die Vernetzung der EUTB untereinander und mit anderen Beratungsangeboten.
  • Die FTB fördert das allen Beratungsangeboten zugrunde liegende Prinzip „Eine für alle“. Das bedeutet, dass die Beratung alle Teilhabebeeinträchtigungen und alle SGB IX-Themen umfasst.
  • Die FTB bietet ab Februar 2018 für alle Berater/-innen der EUTB eine verpflichtende Grundqualifizierung an (siehe unten).
  • Die FTB baut das Peer Counseling über die Grundqualifizierung, weitere Qualifizierungsangebote und strukturelle Maßnahmen aus.
  • Die FTB unterstützt die regionalen Beratungsangebote der EUTB dabei, die Qualität der Beratung sicherzustellen.

Besonderes Augenmerk der FTB liegt auf dem Ausbau des „Peer Counseling“, der Beratung von Betroffenen für Betroffene. Die EUTB wurde mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt, um die Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck zu stärken. Deshalb wird sie niedrigschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern angeboten. Peer Counseling ist besonders geeignet, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Betroffenen zu fördern.

Das barrierefreie Online-Angebot wird ab Januar 2018 aufrufbar sein und stellt zum einen ein breites Informationsangebot für Ratsuchende und Betroffene zur Arbeit der EUTB und auch der FTB dar. Einzelne Inhalte und Funktionen werden nach und nach ergänzt. Ergänzt wird das Webportal durch eine barrierefreie App ab Mitte 2018 für alle gängigen Betriebssysteme.

Tags: Inklusion, Teilhabeberatung

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