Die von den Conterganopfern gewählten Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung, Andreas Meyer (56) und Christian Stürmer (56) – beide gleichfalls contergangeschädigt – haben alle Conterganopfer dazu aufgerufen, sich noch morgen, am 16.10.2017, um 11:00 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) in Berlin (Glinkastraße 24,10117 Berlin) zu versammeln.
Die Conterganstiftung für behinderte Menschen ist eine deutsche öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes, die im Verlauf des Contergan-Skandals am 31. Oktober 1972 zunächst unter dem Namen „Stiftung Hilfswerk für behinderte Kinder“ errichtet wurde.
Was Meyer und Stürmer mit der Kundgebung erreichen wollen:
- Weg mit dem aufsichtsführenden Bundesfamilienministerium!
- Absolute Mehrheit der Betroffenenvertreter im Stiftungsrat nach Vorbild des britischen Thalidomide Trust!
- Vollständige und gleichberechtigte Einbeziehung der Betroffenenvertreter bezüglich
struktureller Veränderungen der Conterganstiftung, unter anderem auch bei der Auswahl entsprechender Gutachter – nach dem Motto: Nichts ohne uns über uns!“ - Die Geschäftsstelle muss von einem privaten und ministeriumsunabhängigen Dienstleister betrieben werden und allen Organen der Conterganstiftung zur Verfügung stehen!
- Grünenthal: freie und damit unabhängige Finanzierung der Medizinischen Kommission!
- Unabhängige Gutachter der medizinischen Kommission!
Die Aufgabe von Andreas Meyer vom Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. und Christian Stürmer vom Contergannetzwerk Deutschland e.V. im Stiftungsrat sollte es eigentlich sein, den Stiftungsvorstand zu kontrollieren und über alle grundsätzlichen Fragen des Aufgabenbereichs der Stiftung mit zu beschließen. Der Stiftungsvorstand soll lediglich ausführendes Organ sein und die Geschäfte der Stiftung führen.
Meyer und Stürmer werfen dem noch SPD-geführten Familienministerium u.a. vor, seine per Gesetz ihm auferlegte Aufsicht über die Conterganstiftung dazu zu missbrauchen, um in aller Eile in der empfindlichen Phase der Regierungsbildung und Konstituierung des parlamentarischen Fachausschusses unumkehrbare Fakten schaffen zu wollen.
Verlagerung des Stiftungssitzes von Köln nach Berlin
Durch eine hastig für den 16.10.2017 (2 Monate vor der nächsten Stiftungsratssitzung) einberufenen außerordentlichen Sitzung wolle das Ministerium eine weitere Person in den Stiftungsvorstand hieven und zudem die Geschäftsstelle der Conterganstiftung nach Berlin verlegen lassen, um die Stiftung noch besser kontrollieren zu können. Mit einer Geschäftsstelle in Berlin wäre eine Verlagerung des Stiftungssitzes von Köln nach Berlin zu erwarten. Dann entfiele auch die Zuständigkeit des relativ conterganopferfreundlichen Verwaltungsgerichts Köln und des Oberverwaltungsgerichts Münster.
Meyer und Stürmer als Betroffenenvertreter seien von diesen Vorhaben völlig überrascht worden. Tagelang hätten beide versucht herauszufinden, was der Grund und der Gegenstand für die so eilig einberufene Stiftungsratssitzung sei. Sie seien von dem Stiftungsratsvorsitzenden, Christoph Linzbach (BMFSFJ) u. a. mit der Antwort hingehalten worden, dass der Vorstand „wegen der Vielzahl von noch offenen Themen“ z.B. die Geschäftsstudie um eine Sondersitzung gebeten habe.
Daher haben sie alle Conterganopfer dazu aufgerufen, sich noch morgen zu einer Kundgebung vor dem Bundesfamilienministerium zu versammeln.