Abgeordneten der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus vorheriger Periode haben am 27.07.2017 insgesamt 16 Fragen zum Thema Integrationskurse für taube Geflüchtete gestellt. Sie wünschen sich von der Bundesregierung Informationen über Integrationskurse in Deutscher Gebärdensprache für taube Geflüchtete.
„Kleine Anfrage“ im Bundestag ist ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle. Es ist Fragestellung eines Parlamentariers an die Exekutive, beispielsweise eines Abgeordneten an die Regierung. Die Fragen sollen innerhalb von 14 Tagen schriftlich beantwortet werden.
Wie viele Sprachkurse haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 und im ersten Halbjahr 2017 stattgefunden? In folgenden Städten wurden seit 2015 insgesamt 41 spezielle Integrationskurse in Gebärdensprache für gehörlose oder hörbeeinträchtigte Menschen durchgeführt: Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, München, Nürnberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Frankfurt am Main, Braunschweig, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln und Leipzig.
Wie viele und welche Kursträger
Die grünen Abgeordneten möchten auch wissen, wie viele und welche Kursträger für die benannten Integrationskurse durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen sind. Nach der Information von der Bundesregierung benötigt ein Integrationskursträger keine spezielle Zulassung zur Durchführung eines Kurses für gehörlose oder hörbeeinträchtigte Menschen. Die Grundzulassung als Integrationskursträger ist hierfür ausreichend. Folgende Träger bieten Kurse an:
- FAW Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH (Nordrhein-Westfalen)
- Frankfurter Stiftung für Gehörlose- und Schwerhörige (Hessen)
- Loor Ens GbR (Nordrhein-Westfalen)
- Salo Bildung und Beruf GmbH (Niedersachsen)
- Sprachschule Heesch/ Gehörlosenkurs (Hamburg)
- Unerhört e.V. (Berlin)
Die Bundesregierung sieht keine derartigen Engpässe und wird auch weiterhin Kursträger und Teilnehmende finanziell und beratend unterstützen, wo dies nötig ist, um eine gleichberechtigte Teilhabe sicherzustellen.
Die grüne Bundestagsfraktion möchte auch wissen, wie viele taube Gebärdensprachdolmetschkräfte für Kurse zugelassen sind. Antwort von der Bundesregierung: „Die Mehrsprachigkeit der Gebärdensprachdolmetscher ist keine Zulassungsvoraussetzung für den Unterricht in den Integrationskursen. Insofern liegen hierzu der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.“