Der Senat der italienischen Republik hat am 3. Oktober 2017 das Gesetz zur Anerkennung der Italienischen Gebärdensprache zugestimmt (133 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 61 Enthaltungen). Das italienische Parlament als Volksvertretung der Menschen in Italien besteht aus zwei Kammern: dem Senat (Senato della Repubblica) und der Abgeordnetenkammer (Camera dei deputati). Der Senat ist die kleinere der beiden Parlamentskammern der italienischen Republik.
Beide Kammern sind in jeder Hinsicht gleichberechtigt. Jedes Gesetz bedarf der Zustimmung beider Kammern. Falls das Gesetz auch vom Kammer zugestimmt wird, wird die Italienische Gebärdensprache somit anerkannt.