Prof. Dr. med. Andreas Gerstner, der Chefarzt der Hals-, Nasen-, Ohrenklinik des städtischen Klinikums Braunschweig, möchte nach Information von Karin Kestner, dass eine Richterin über beidseitige Hörimplantation vom zweijährigen Junge tauber Eltern entscheiden soll. Dieser Fall hat die Gebärdensprachgemeinschaft in Aufruhr gebracht.
Deutsche Gehörlosenzeitung hat mit Eltern vom tauben Junge gesprochen und einen ausführlichen Artikel zum Fall aus gegebenem Anlass online veröffentlicht. Der Artikel ist in der DGZ 11 | 2017 erschienen.
Prof. Dr. Christian Rathmann möchte vor dem 20. November 2017 seine Stellungnahme herausgegeben. Seiner Meinung nach ist die Abgabe der Anzeige von Prof. Dr. med. A. Gerstner aus berufsethischen Gründen unzulässig. Die Verwendung des Cochlea-Implanats ist für die Sprachanbahnung nicht automatisch erfolgsversprechend und somit nicht im Ganzen entscheidend, so Rathmann.
Der Verein GIB ZEIT e.V. hat zwei Stellungnahmen zu diesem Thema veröffentlicht. Eine von Uwe von Stosch und Barbara Mekhneche am 12. November und eine von Winny Stenner.
Allgemeiner Gehörlosenverein von 1886 zu Braunschweig e.V. hat sich auch zu Wort gemeldet.