Eine Richterin soll nach Information von Karin Kestner über beidseitige Hörimplantation eines zweijährigen Kindes tauber Eltern entscheiden. Prof. Dr. med. Andreas Gerstner, der Chefarzt der Hals-, Nasen-, Ohrenklinik des städtischen Klinikums Braunschweig, hat Eltern beim Jugendamt angezeigt, weil sie sich kein Cochlea-Implantat für das Kind wünschen. Das Jugendamt hat den Fall dem Familiengericht übertragen. Am 20. November 2017 gibt es eine erste Anhörung in einem südniedersächsischen Familiengericht.
Karin Kestner wurde über diesen Fall informiert und hat eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Prof. Gerstner begründet folgendes: „Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, die für uns wie für jeden anderen in dieser Position gelten, sehen gerade bei diesen Patienten vor, dass in Fällen, in denen eine medizinische Behandlung gravierenden Einfluss auf die Lebensführung haben kann, weder der Behandler noch die Sorgeberechtigten nur allein und unbegleitet eine Entscheidung treffen, sondern eine fachkundige externe Unterstützung hinzugezogen werden kann.“
Der 48-jährige Prof. Gerstner ist seit vier Jahren Chefarzt der Hals-, Nasen-, Ohrenklinik in Braunschweig. Im September 2013 übernahm er die Leitung der Klinik von Prof. Dr. Heinz-Georg Schroeder, der nach 19 Jahren in den Ruhestand verabschiedet wurde. Vorher war er an der Universitäts-Hals-Nasen-Ohrenklinik an der Universität Bonn tätig. Unter seiner Leitung wurde der Einsatz eines Cochlea-Implantates (CI) in Braunschweig eingeführt.
Kestner schreibt weiter, dass also eine Richterin zum ersten Mal in Deutschland indirekt über das Schicksal von jährlich ca. tausend neugeborenen tauben Kindern entscheiden muss und einen Präzedenzfall schaffen würde. „Die Konsequenz wäre, dass dann alle gehörlosen Kinder der nächsten CI-Klinik zugeführt würden.“
Kestner fragt sich, wer wohl die externen Fachkundigen sind? Eltern, ob gehörlos oder hörend, dürfen nicht allein über die Lebensführung und den Lebensweg ihrer Kinder entscheiden?