Vor einem Jahr hat die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ihre Arbeit aufgenommen. Die Stelle ist bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, eingerichtet.
Menschen mit Behinderungen stoßen immer noch auf Barrieren, die ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erschweren – obwohl die öffentlichen Stellen des Bundes zur Barrierefreiheit verpflichtet sind.
In dem ersten Jahr der Schlichtungsstelle sind bereits über 130 Anträge und eine Vielzahl von Anfragen und Beratungsersuchen eingegangen. Die Anträge betrafen vor allem Fälle physischer und digitaler Barrierefreiheit. Es ging beispielsweise um den fehlenden Zugang zu Gebäuden oder Webseiten, die barrierefreie Kommunikation der Träger öffentlicher Gewalt in den sozialen Medien und Apps, die für blinde und sehbehinderte Menschen bisher oft nicht nutzbar sind. Auch die Erbringung von Sozialleistungen oder Teilhabeleistungen durch Sozialversicherungsträger waren Thema einiger Anträge.
Bei Anfragen, die die Privatwirtschaft oder auch Landesbehörden adressieren, kann die Schlichtungsstelle eine Verweisberatung anbieten oder eine Landesbehörde schriftlich auf ein Problem des Antragstellers oder der Antragstellerin hinweisen. Aber auch in diesen Konstellationen zeigte sich ein Einwirken der Schlichtungsstelle insoweit oft als durchaus erfolgreich.
Für die Beauftragte ist die Schlichtungsstelle nach dem BGG ein großer Erfolg ihrer Amtszeit. Sie sagt: „Insgesamt kann ich nach dem ersten Jahr bereits ein wirklich positives Fazit ziehen: Durch die Einrichtung der Schlichtungsstelle gibt es seit einem Jahr endlich eine Anlaufstelle, an die sich jeder wenden kann, um seine Rechtsverletzungen nach dem BGG kostenfrei geltend zu machen.“ Für die Zukunft hat Bentele klare Ziele für die weitere Arbeit der Schlichtungsstelle formuliert. „Mir sind einige Punkte aufgefallen, die die Arbeit der Schlichtungsstelle weiter erleichtern würden, zum Beispiel Hinweispflichten der Träger öffentlicher Gewalt auf das Schlichtungsverfahren und die Hemmung der Klagefristen durch ein Schlichtungsverfahren. Auch die Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten, zum Beispiel Schwerbehindertenvertretungen sollte erwogen werden“, so Bentele.
Weitere Vorschläge werden im Jahresbericht der Schlichtungsstelle erläutert, der Ende März 2018 erwartet wird. Besonders erwähnenswert finden Bentele und die Mitarbeiterinnen der Schlichtungsstelle, dass auch ein steigendes Interesse von Verbänden spürbar ist. „Ich möchte nochmals betonen, dass auch für Verbände keinerlei Kosten entstehen, selbst wenn im Schlichtungsverfahren keine Einigung erzielt werden kann“, so Bentele.
Anträge können barrierefrei über www.schlichtungsstelle-bgg.de gestellt werden.