Laut WELT will die CDU-Fraktion im thüringischen Landtag die langfristige Finanzierung vom „Gehörlosengeld“ in Thüringen genau prüfen. Grundsätzlich unterstützt die Union die Einführung vom „Gehörlosengeld“. Gehörlose in Thüringen sollen einkommens- und vermögensunabhängig das Sinnesbehindertengeld (so die neue und offizielle Bezeichnung) in Höhe von 100 Euro monatlich bekommen. Für Blinde (360 Euro) und Taubblinde (460 Euro) zahlt Thüringen bereits einen Nachteilsausgleich. Die Einführung des Sinnesbehindertengeldes für gehörlose Menschen wird zu einer jährlichen Mehrbelastung von insgesamt voraussichtlich 2,2 Millionen Euro führen.
Der CDU-Abgeordnete Christoph Zippel frage sich in der Debatte um die Einführung eines „Gehörlosengeldes“ am Mittwoch, 13. Dezember 2017 im Landtag, ob die thüringische Regierung (Rot-Rot-Grün) auch einen langfristigen Plan für die Finanzierung dieser Ausgaben hat. Die Steuereinnahmen würden nicht immer so sprudeln wie zur Zeit, so Zippel.
Heike Werner, die Sozialministerin Thüringens (Linke), hatte zuvor für den Gesetzesentwurf der Landesregierung geworben. Das Thüringer Blindengeldgesetzes soll überarbeitet werden und einen neuen Name bekommen: Thüringer Gesetz über das Sinnesbehindertengeld (Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz -ThürSinnbGG-).
Die Einführung vom „Gehörlosengeld“ in Thüringen ist noch keine beschlossene Sache. Die Abgeordneten des Landtages überwiesen den Gesetzentwurf einstimmig zur Weiterberatung in den Sozial- sowie den Haushaltsausschuss.