Es soll bald eine monatliche und einkommensunabhängige Bezuschussung in Höhe von 100 Euro monatlich für rund 1.900 gehörlose Menschen in Thüringen geben. Am Dienstag, 28. November 2017, brachte die thüringische Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Gehörlosengeldes auf den Weg.
Damit werden dann erstmals alle blinden, taubblinden und sinnesbehinderten Menschen in Thüringen einen finanziellen Beitrag zum Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen erhalten.
„Endlich werden auch die gehörlosen Menschen in Thüringen einen monatlichen Nachteilausgleich in Höhe von 100 Euro rückwirkend zum 1. Juli 2017 bekommen. Das begrüße ich außerordentlich. Damit wird eine jahrelange Forderung der LINKEN umgesetzt“, sagte Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der LINKE-Landtagsfraktion.
Das von der Landesregierung angekündigte Thüringer Gesetz über das Sinnesbehindertengeld soll noch in diesem Monat in den Landtag eingebracht werden und zusammen mit Behindertenverbänden bzw. -gremien und Selbstvertretungen der Betroffenen, die seit Jahren diese Änderung einfordern, im Landtag beraten werden.
„Gehörlose Menschen haben unbestreitbar einen Mehraufwand, um am sozialen Leben teilhaben zu können“, so Sozialministerin Heike Werner (Die LINKE). Dieser Nachteil soll dadurch ein wenig ausgeglichen werden.