Obwohl in der Schweiz gleiche Rechte für alle mehrfach gesetzlich garantiert sind, wurden im Jahr 2017 wieder viel zu viele gehörlose Menschen in der Schweiz Opfer von Diskriminierung. Der Schweizerische Gehörlosenbund klagt diese Situation heute an.
Was die Rechte von Menschen mit Behinderungen betrifft, ist die Schweiz auf gesetzlicher Ebene ganz vorne mit dabei. Sie hat nicht nur die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet, sie verbietet auch per Verfassung jede Diskriminierung und hat ein nationales Behindertengleichstellungsgesetz. Dieses juristische Arsenal würde die optimale, uneingeschränkte Inklusion gehörloser Menschen in die Gesellschaft erlauben.
Die Realität sieht leider anders aus. Wie der Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes in seinem Bericht 2017 aufzeigt, wurden (zu) viele gehörlose und schwerhörige Menschen in unserem Land Opfer von Diskriminierung und ungleicher Behandlung. 52 Fälle von Diskriminierung hat der Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes 2017 behandelt, und zwar bei Ausbildung, Arbeit, Verkehr, Gesundheit und vielen weiteren Bereichen. Alles Fälle, die gemäss der bestehenden Rechtslage in der Schweiz nicht vorkommen dürften.
Diesen inakzeptablen Graben zwischen der Rechtslage und der erlebten Realität von gehörlosen Menschen klagt der Schweizerische Gehörlosenbund mit einer Pressemitteilung am 10. Januar 2017 an. Als nationaler Dachverband setzt er sich seit Jahrzehnten für gleiche Rechte und Chancen von Menschen mit einer Hörbehinderung ein. Die bestehenden Gesetze müssen endlich respektiert werden, auf Bundesebene, in den Kantonen und Gemeinden, damit der Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes sich nie wieder um Fälle von Diskriminierung kümmern muss.