Es gibt gute Nachricht für Gehörlose in der Schweiz. Seit Anfang des Jahres gehört der Video-Vermittlungsdienst in der Schweiz zur Grundversorgung im Fernmeldebereich, das heisst, die Video-Vermittlung wird mit staatlichen Geldern finanziert. Über die Video-Vermittlung sind Telefongespräche in Gebärdensprache und in gesprochener Sprache möglich. Weil die Video-Vermittlung nun zum sogenannten „Service Public“ (Staatliche Angebote) gehört, werden auch ihre Öffnungszeiten verlängert.
Vor etwa einem Jahr hat der schweizerische Bundesrat die geänderte Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV) angenommen. Darin ist eine Änderung, auf die Procom und alle Menschen mit einer Hörbehinderung lange gewartet haben: Der Service Public ist ab 1. Januar 2018 dazu verpflichtet, einen „Vermittlungsdienst über Videotelefonie“ bereitzustellen.
Erteilt wurde die Grundversorgungskonzession der Swisscom, dem führenden Schweizer Telekommunikationsunternehmen, doch die Procom hat das Mandat übernommen für die Video-Vermittlung. Die Procom hat sich zusammen mit den Gehörlosenorganisationen jahrelang dafür eingesetzt, dass die Video-Vermittlung in die Grundversorgung aufgenommen wird. Mit dem spendenfinanzierten Projekt „Videocom“ konnte sie in den vergangenen Jahren die große Notwendigkeit für eine Video-Vermittlung zeigen und damit den Bundesrat überzeugen.
Der Bundesrat hat auch Auflagen zu den Öffnungszeiten gemacht: Die Video-Vermittlung soll an Werktagen von 8 – 21 Uhr offen sein, an Wochenenden und Feiertagen von 10 – 17 Uhr. In der Deutschschweiz kann das jetzt schon umgesetzt werden, in der französischsprachigen Romandie und im italienischsprachigen Tessin sind die Öffnungszeiten kürzer, weil die Procom nach eigener Auskunft nicht genügend DolmetscherInnen für die verlängerten Öffnungszeiten zur Verfügung hat. Darum wird die Video-Vermittlung in diesen Regionen vorläufig noch eingeschränkt angeboten.