Ab dem 01.07.2018 sind die Tess – Relay-Dienste 24 Stunden täglich erreichbar. Private Telefonate und Notrufe können dann auch nachts vermittelt werden.
Mit Änderung des § 45 des Telekommunikationsgesetzes vom 04.07.2017 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, dass ein Vermittlungsdienst für hörbehinderte Menschen jederzeit zur Verfügung stehen muss. Auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie haben sich deshalb die Telekommunikationsunternehmen, die zur Bereitstellung eines Vermittlungsdienstes verpflichtet sind, freiwillig bereit erklärt, jetzt schon die Mehrkosten für den „Rundum-die Uhr-Service“ zu übernehmen. Denn die offizielle Verpflichtung dazu wird von der Bundesnetzagentur erst ab 2019 erfolgen.
„Wir freuen uns sehr, dass wir durch unsere gute Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Umsetzung des 24-Stunden-Dienstes schon ab dem 1. Juli 2018 starten können“, erklärt Sabine Broweleit, Geschäftsführerin der Tess – Relay-Dienste GmbH. Dafür wurde in den letzten Monaten bei Tess viel Vorarbeit geleistet: von der Personalorganisation über die Technik bis hin zur Einrichtung weiterer Dolmetscharbeitsplätze für die Nachtschichten. „Wir sind bereit und sehr froh darüber, dass die Telekommunikationsunternehmen die Finanzierung sichern“, so Broweleit.
Für Tess-Nutzer bedeutet dies, dass sie private Telefonate und Notrufe jetzt auch nachts tätigen können. Die Relay-Dienste sind für hörbehinderte Menschen mit PC, SIP-Telefon, Smartphone und Tablet erreichbar. Dank der Tess-App können Telefonate auch von unterwegs geführt werden, sofern eine Internetverbindung besteht.