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Verbot der Gebärdensprache auf der Bühne bei einer Jugendweihefeier

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. und die Gehörlosengemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. halten das Verbot der Gebärdensprache auf der Bühne bei einer Jugendweihefeier für diskriminierend.

Christina Bendigs, Autorin der regionalen Tageszeitung Volksstimme, berichtete kürzlich, dass der Verein „Junge Humanisten Magdeburg e.V.“, ein Veranstalter für Jugendweihefeiern, einer Dolmetscherin für deutsche Gebärdensprache und deutsche Sprache verweigert hat, sich auf die Bühne der Johanniskirche in Magdeburg zu stellen. Außerdem musste die gehörlose Familie die Eintrittskarte zur Feier für die Gebärdensprachdolmetscherin selbst bezahlen.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. und die Gehörlosengemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. haben eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht und betonen, dass dieses Verbot unverständlich und diskriminierend ist. Sie können die Begründung des Vereins „Junge Humanisten Magdeburg e.V.“ nicht nachvollziehen.

Mit dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (§ 6 und § 9 BGG) und dem Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (§ 6 und § 14 BGG LSA) wurde die Deutsche Gebärdensprache (DGS) 2002 als eigenständige Sprache anerkannt. Ziel des BGG LSA (§ 1) ist es, in Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen im Land Sachsen-Anhalt zu verhindern und zu beseitigen, gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengleichheit sowie die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Geschlechtsspezifische Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen sind abzubauen und zu verhindern. Deutschland hat sich mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, Menschen mit Hörbehinderungen den gleichberechtigten Zugang zu Information und die Möglichkeiten zur barrierefreien Kommunikation zu gewährleisten (Artikel 9 und 30).

Tags: Barrierefreiheit, Deutscher Gehörlosen-Bund e.V., Diskriminierung, Dolmetschen, Gebärdensprachdolmetscher, Gehörlosengemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V., Magdeburg, Pressemitteilung, Sachsen-Anhalt, Stellungnahme, Verbot, Volksstimme

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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Ich hätte da eine Frage, warum wurde die Dolmetscherin nicht zugelassen?
    Wenn es um die Bezahlung ging, ist es eine Private Organisation und somit auch eine Private Veranstaltung und die gehörlosen Familien müssten selbst für die Kosten des Dolmetschers aufkommen. Hat die Familie die Kostenübernahme bestätigt und dann die Gebärdendolmetscherin von der barrierefreien Kommunikation ausgeschlossen, dann ist es diskriminierend und das darf nicht sein, das ist richtig!

    Aber was tun in solchen Fällen?
    Nur Schreiben bringt ja nichts, bis da eine gütliche Lösung kommt, ist die Veranstaltung vorüber und der Termin nicht mehr nachholbar.

    Antworten

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