Karin Kestner gab am 7. August 2018 auf ihrer Website bekannt, dass Richterin Linder das Sozialamt Kassel verurteilt hat: Richterin Lindner verurteilt das Sozialamt Kassel. Gehörloser Schüler hat Anrecht (vermögens- und einkommensunabhängig) auf Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscherinnen im offenen Ganztag.
Kestner: „In welchem Urteil findet man schon das Verständnis dafür, dass Deutsch die erste Fremdsprache von gehörlosen Menschen ist. Wo findet man schon Verständnis dafür, dass gehörlose Eltern ihr gehörloses Kind an allen Unterrichtsstunden und AGs teilnehmen lassen möchten? Hier können Sie das vollständige Urteil herunterladen (PDF). Das gehörlose Kind wurde von Rechtsanwalt Alfred Kroll vertreten.“
Tenor des Urteils: Da der Junge in der Regelschule ist, hat er das Recht bis an die Grenze des tatsächlich Möglichen, wie jeder andere Schüler auch, alles mitzumachen. Unter Teilhabe- und Inklusions-Gesichtspunkten wäre eine Einschränkung eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung!
Anmerkung von Kestner: Ab 1.1.2020 sagt das Bundesteilhabegesetz § 112 Leistungen zur Teilhabe an Bildung Abs.1 Satz 2: Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf. Die Hilfen nach Satz 1 Nummer 1 schließen Leistungen zur Unterstützung schulischer Ganztagsangebote in der offenen Form ein, die im Einklang mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule stehen und unter deren Aufsicht und Verantwortung ausgeführt werden, an den stundenplanmäßigen Unterricht anknüpfen und in der Regel in den Räumlichkeiten der Schule oder in deren Umfeld durchgeführt werden.