Karin Kestner hat auf ihrer Website angekündigt, dass der Rechtsanwalt Alfred Kroll einen interessanten Beschluss erstritten hat. Eltern hatten Kindergartenassistenz für ihr gehörloses Kind beantragt. Eine Dolmetscherin sollte wenigstens 3 Stunden für das Kind die wichtigsten Dinge wie Regeln, gemeinsame Spiele und den Morgenkreis im Kindergarten dolmetschen. Das Sozialamt lehnte ab!
Begründung: Ein Recht auf einen Kindergartenplatz hätte das Kind, doch müsste es ja sein Recht nicht ausüben. Dann wäre auch kein Dolmetscher nötig! Zusätzlich wurde auch wieder mehr oder weniger massiv darauf hingewiesen, dass das Kind ja implantiert werden könnte. Dann fielen die Kosten auch nicht an.
Urteil vom Sozialgericht in Magdeburg: Land Sachsen-Anhalt ist dazu verpflichtet, die Kosten für die Tätigkeit einer Kindergartenassistenz in Form einer Gebärdensprachdolmetscherin oder Kommunikationsassistentin im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) zu übernehmen.
Kestner: „Es ist unfassbar skandalös, was Sachbearbeiter in den Sozialämtern so von sich geben. Die Richterin verwies das Sozialamt in die Schranken. Das Kind bekommt 3 Stunden am Tag eine Kindergartenassistenz in Form einer Gebärdensprachdolmetscherin. Eine Versorgung mit CI gegen den Willen der Eltern sah sie analog der juristischen Abhandlung nach Drygala/Krenzler, Fam RZ 2018 156-161 kritsch! Eine Kindeswohlgefährdung sei nicht zu erkennen. Sie äußerte erhebliche Bedenken, ob ein solches Verfahren vor einem Familiengericht Erfolg hätte.“
Rechtsanwalt Kroll hat außerdem erfolgreich Beschlüsse in Sachsen-Anhalt zum Hausgebärdensprachkurs für ein Kind gegen das Sozialamt und für die Eltern beim Jugendamt errungen, siehe hier.