Berlin (ots) – Anlässlich der Prüfung der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 21. September 2018 durch den UN-Fachausschuss erklärt der DBR-Sprecherratsvorsitzende und SoVD-Präsident Adolf Bauer:
„Bisher mangelt es in Deutschland an Strategien, die eine langfristige Steuerung der Inklusionsbemühungen ermöglichen. Hier muss die Bundesregierung nacharbeiten, wenn es ihr mit der vollen und gleichberechtigten Teilhabe der Menschen mit Behinderungen ernst ist. Und dies gilt insbesondere für den Schlüsselbereich der Inklusion von Kindern und Jugendlichen in der Bildung. Denn hier sind die Initiativen bisher gescheitert. Nach wie vor besucht die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler mit einem Handicap eine Förderschule. Auch mit Blick auf das entscheidende Thema Barrierefreiheit ist die Inklusionsoffensive festgefahren. Hierbei wurde insbesondere versäumt, private Anbieter von Gütern oder Dienstleistungen verbindlich in die Pflicht zu nehmen.“
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Die Inklusion scheitert schon, wenn Schüler nicht alle Angebote der Regelschule nicht wahrnehmen können, weil die Ämter zb. Dolmetscher verweigern. Inklusion bedeutet Wahrnehmenkönnen ALLER Angebote einer Regelschule! In einer Förderschule muss sich kein Behinderter wg seiner Behinderung benachteiligt fühlen und wird auch nicht bloß geduldet. Und hat er noch weitere Behinderungen, steht ihm für die benötigte Hilfe die entsprechende Assistenz zu! Steht doch schon im Gesetz. Muss nur auch durchgesetzt werden.