Wie kann die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen auf Augenhöhe gelingen? Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat ein Positionspapier veröffentlicht.
„Menschen mit Behinderungen dürfen nicht auf die Rolle als ‚Experte in eigener Sache‘ reduziert und lediglich an behindertenpolitischen Entscheidungen beteiligt werden“, erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Bund, Länder und Kommunen sollten Beteiligungsprozesse in allen Politikbereichen inklusiver als bislang gestalten.“
In einer Demokratie sollte jeder Einzelne die Möglichkeit haben, sich in politische Prozesse und Entscheidungen einzubringen. Menschen mit Behinderungen können sich jedoch wenig am politischen Leben beteiligen, da inklusive Beteiligungsformate in der Regel nur im Bereich der Behindertenpolitik zur Verfügung stehen.
Damit sich Menschen mit Behinderungen auf Augenhöhe beteiligen können, sollten in allen Politikfeldern und auf allen Ebenen barrierefreie Verfahren und Formate entwickelt werden. Zentral sind dabei zugängliche Informationen, Kommunikationshilfen wie Dolmetschen in Gebärdensprache, Leichte Sprache sowie Assistenzangebote. Wichtig ist auch, dass ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen für die Beteiligung an politischen Prozessen zur Verfügung stehen. Nur dann haben etwa kleinere Selbstvertretungsorganisationen die Möglichkeit, sich in politische Prozesse einzubringen.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland rechtsverbindlich.