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Zentrale Regelung im Bundesteilhabegesetz soll neu überdacht werden

Wie stark behindert muss jemand sein, um künftig Leistungen zur Teilhabe – sogenannte Eingliederungshilfe – zu erhalten? Den Abschlussbericht zu dieser Frage hat jetzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Deutschen Bundestag vorgelegt. In dem Bericht wird deutlich: Die bisher im Bundesteilhabegesetz geplante Regelung wird nicht funktionieren. Das Ministerium kündigt deshalb an, ein neues Beteiligungsverfahren starten zu wollen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. begrüßt diese Entscheidung: „Es ist gut, wenn jetzt noch einmal über diese zentrale Frage nachgedacht wird. Wer heute Eingliederungshilfe bezieht, muss sich auch in Zukunft darauf verlassen können“, so Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Nach dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers sollten ab dem Jahr 2023 nur noch die Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, die in mindestens 5 von 9 Lebensbereichen eine Teilhabeeinschränkung vorweisen können. Dagegen hatten die Lebenshilfe und andere Behindertenverbände schon während des Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2016 vehement protestiert. Sie konnten damals immerhin erreichen, dass die Neuregelung unter den Vorbehalt einer wissenschaftlichen Studie gestellt wurde. Auf den Ergebnissen dieser Untersuchung vom 23. August 2018 basiert der Abschlussbericht des Ministeriums.

Danach würden künftig zahlreiche Menschen mit Behinderung von den Leistungen ausgeschlossen. Besonders stark betroffen wären psychisch kranke Menschen und solche mit Suchterkrankungen. Auch Personen mit bestimmten Bedarfen (zum Beispiel Bezieher von Hochschulhilfe und einzelner Hilfsmittel) oder Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sind, bekämen überdurchschnittlich häufig den Zugang zur Eingliederungshilfe verwehrt.

Für die Lebenshilfe steht fest: Paragraf 99 Sozialgesetzbuch (SGB) IX kann so nicht bleiben. Es ist zwingend erforderlich, dass die grundlegende Frage nach dem leistungsberechtigten Personenkreis unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung, ihrer Verbände und Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft umfassend neu erörtert wird. Ulla Schmidt: „Einen erneuten Schnellschuss kann sich der Gesetzgeber nicht leisten.“

Tags: Behindertenpolitik, Bundesteilhabegesetz, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Politik, Sozialgesetzbuch, Ulla Schmidt

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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Bettina Reinstein
    17. Oktober 2018 8:20

    Immer wieder Teilhabegesetz geändert, das haben wir verstanden…..
    ABER …..
    was ist mit TeilhabeGELD ?????
    Normalerweise soll ab 2013, verschieben auf 2016 wieder verschieben
    auf 2018 jetzt verschieben auf…… ????
    Immer wieder verschieben geht es nicht…..
    Wir brauchen jetzt sofort !!!!!
    Gehörlosengeld ist zuwenig (77 Euro)
    Dolmetscher kostet 75 Euro für 1 Std und extra spesen für 75 Euro = 150 Euro
    Wie lange müssen wir warten ??????

    Antworten

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