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Bundesgerichtshof: Sieg für die Familie Walte!

Taubenschlag
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Für taube Eltern im Pflegeheim mehr zahlen als für hörende Eltern? Fast 500 Euro mehr monatlich als für hörende Bewohner? Begründet wird dies mit dem höheren Zeitaufwand bei der Pflege, da in Gebärdensprache gesprochen wird. Außerdem muss ja auch der zusätzliche gehörlose Mitarbeiter bezahlt werden. Zwei Töchter wollen sich das nicht gefallen lassen. Familie Walte wehrte sich gegen den Gerichtsurteil und sprach im Sommer 2017 von „himmelschreiender Ungerechtigkeit“.

Das Urteil ist heute beim Bundesgerichtshof in letzter Instanz gefallen: Die Familie Walte hat gewonnen und braucht für ihre Mutter im Pflegeheim nicht mehr zu zahlen als für hörende Seniorinnen und Senioren!

Die Töchter klagten nicht allein für ihre Mutter, sondern für jeden gehörlosen und hörbehinderten Menschen, der früher oder später auf die Betreuung in einem Seniorenheim angewiesen sein wird und dann unverhältnismäßig mehr dafür bezahlen muss als ein hörender alter Mensch.

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