Berlin (ots) – Wahl der Vertrauenspersonen steht an. In Betrieben, Verwaltungen und anderen Institutionen, in denen mindestens fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind, werden in den nächsten Wochen Schwerbehindertenvertretungen mit einem oder mehr Vertreter gewählt.
Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2018 werden die Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben und Verwaltungen neu gewählt. Dazu erklären der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers, und der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer:
Wilfried Oellers: „Mit dem demographischen Wandel wächst die Zahl der Beschäftigten mit Beeinträchtigungen, so dass das Engagement der Schwerbehindertenvertretungen zunimmt und ausdrücklich unsere Anerkennung verdient. Diese besonderen Interessenvertretungen, die turnusgemäß alle vier Jahren gewählt werden, sind eine wichtige Anlaufstelle sowohl für die Beschäftigten mit Behinderungen als auch für die Arbeitgeber. Sie beraten kompetent und unterstützen in allen Personal- und betrieblichen Fragen. Sie sind ein nicht mehr weg zu denkender Partner zum Beispiel für die Arbeitsplatzgestaltung, die Gesundheitsvorsorge aber auch für Themen wie Bewerbungsverfahren, Arbeitszeiten, Überstunden und Kündigungen. Wir rufen die Beschäftigten auf, sich an den Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen zu beteiligen, denn ihr Engagement stärkt den Inklusionsgedanken im Betrieb und auf der Dienststelle.“
Uwe Schummer: „Schwerbehindertenvertretungen tragen dazu bei, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen und die, die von Behinderungen bedroht sind, im Arbeitsprozess bleiben oder zurückkehren können. Sie helfen damit in Zeiten des Fachkräftemangels, Ausfallzeiten zu verkürzen und erfahrene Beschäftigte zu halten. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben wir 2017 die Beteiligungs- und Informationsrechte sowie die Position der Schwerbehindertenvertretung gestärkt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich insbesondere für erweiterte Freistellungsregelungen und mehr Schulungsangebote für die Vertrauenspersonen sowie erweiterte Anhörungsrechte bei Personalentscheidungen stark gemacht und diese umgesetzt. Wir werden die Wirkungen dieser Regelungen beobachten und stehen im Dialog mit den Betroffenen, um gegebenenfalls weitere gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen.“