Zur Beratung des Gesetzentwurfes Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose im Bundestag am 11. Oktober 2018 erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer:
„Schwerbehinderte Menschen werden kaum vom neuen Teilhabechancengesetz profitieren. Denn leider wurde es bisher versäumt, diese Zielgruppe besonders zu berücksichtigen. Angesichts aktueller Zahlen ist dies jedoch dringend geboten. Schwerbehinderte Menschen sind mit 86 Wochen deutlich länger arbeitslos als Nichtbehinderte. Zudem erhalten behinderte Menschen in Jobcentern nicht die Hilfen, die individuell erforderlich sind. Deshalb muss Schwerbehinderung als Kriterium zur Förderung ausgewiesen werden. Nötig sind politische Initiativen, die langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderungen gezielt fördern.“