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Tess bleibt Anbieter des Vermittlungsdienstes für hörgeschädigte Menschen

Die Tess – Relay-Dienste haben den Zuschlag der Bundesnetzagentur für die Bereitstellung des Vermittlungsdienstes für hörgeschädigte Menschen erhalten. Private Nutzung wird ab Januar 2019 günstiger: Grundgebühr entfällt, Gesprächsgebühren werden gesenkt.

„Wir freuen uns sehr, dass die Bundesnetzagentur dem Wegfall der Grundgebühr sowie der Senkung der Gebühren für TeSign Privat zugestimmt hat“, so Sabine Broweleit, Geschäftsführerin der Tess – Relay-Dienste GmbH. „Damit können wir endlich einen großen Kundenwunsch erfüllen, und auch im Sinne der Gleichberechtigung ist dies ein Schritt in die richtige Richtung“, so S. Broweleit. Alle Anrufer, hörende wie auch hörgeschädigte, zahlen nun den gleichen Minutenpreis für die Nutzung des Vermittlungsdienstes. Der Preis pro Minute beträgt 0,14 Euro im Gebärdensprachdolmetschdienst sowie im Schriftdolmetschdienst.

Im beruflichen Dolmetschdienst, der nicht durch die Zuzahlung der verpflichteten Telekommunikationsunternehmen subventioniert wird, erhöhen sich hingegen die Minutenpreise. So zahlen berufliche Kunden ab Januar im Gebärdensprachdolmetschdienst 1,70 Euro /Minute und im Schriftdolmetschdienst 0,85 Euro/Minute. Die Grundgebühren bleiben gleich.

Tess erhält seinen öffentlichen Auftrag von der Bundesnetzagentur und führenden Anbietern öffentlicher Telekommunikation. Als Grundlage dient die notwendige Bereitstellung eines Telefonvermittlungsdienstes gem. § 45 Telekommunikationsgesetz (TKG), um die Interessen behinderter Endnutzer bei der Planung und Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zu berücksichtigen.

Tags: Barrierefreiheit, Bundesnetzagentur, Telefon, Telekommunikationsgesetz, Tess, Vermittlungsdienst

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