Familie Walte kämpfte gegen die Ungerechtigkeit: Für taube Eltern im Pflegeheim mehr zahlen als für hörende Eltern?
Die 76-jährige und von Geburt an gehörlose Mutter lebt seit Juli 2011 in einer Pflegeeinrichtung. Dort bewohnt sie seit September 2012 ein Zimmer in der neu eingerichteten Gehörlosenwohngruppe „Sprechende Hände“, wo die Bewohner ausschließlich von Pflegekräften betreut werden, die in der Gebärdensprache geschult sind. Für die vollstationäre Pflege in ihrer Wohngruppe für Gehörlose werden von der Einrichtung Pflegesätze aufgrund einer eigenen Preisliste berechnet. Nach der Unterbringung in der Abteilung „Sprechende Hände“ sind die Heimkosten für die Mutter der Antragsgegnerinnen im Monatsdurchschnitt daher um rund 500 € gestiegen.
Familie Walte kämpfte dagegen. Am 12. September 2018 fiel das Urteil beim Bundesgerichtshof in letzter Instanz: Die Familie Walte hat gewonnen und braucht für ihre Mutter im Pflegeheim nicht mehr zu zahlen als für hörende Seniorinnen und Senioren!
Vorgestern am 5. Dezember 2018 bekam die Familie die schöne Nachricht: Der Beschluss ist rechtskräftig! Hier können Sie den Beschluss vom 12. September nachlesen.
Bundesgerichtshof: „Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei der ‚Ausführung von Sozialleistungen‘, insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, die Gebärdensprache zu verwenden.“
Weiter meinte das Bundesgerichtshof, dass es sozial ungerechtfertigt erscheint, „wenn gehörlose Senioren nur deshalb von einer behinderungsgerechten Heimunterbringung Abstand nehmen würden, weil sie wegen der damit verbundenen höheren Heimkosten einen Rückgriff des Sozialhilfeträgers auf ihre Kinder befürchten müssten.“
Für die Familie Walte ist das eine wunderbare Nachricht und „ein ganz besonderes vorgezogenes Weihnachtsgeschenk“.