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Gehörlosengeld im hessischen Koalitionsvertrag

Ein eigenes Ministerium für Digitales, mehr Polizisten, mehr Deutschunterricht an Grundschulen und auch das Gehörlosengeld – CDU und Grüne haben am Donnerstagmorgen, 20. Dezember 2018, ihren knapp 200 Seiten langen Koalitionsvertrag vorgestellt. Mit dieser inhaltlichen Grundlage und einer hauchdünnen Mehrheit von nur einer Stimme wollen sie die nächsten fünf Jahre in Hessen regieren.

Hier der Auszug aus dem Koalitionsvertrag:

„Gehörlose Menschen sind in der Gestaltung ihres Alltags auf besondere Unterstützung angewiesen. Mit der Zahlung eines Gehörlosengeldes werden wir entsprechend dem Blindengeld einen Ausgleich schaffen, der ihnen sowohl die Bewältigung alltäglicher Herausforderungen als auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtert. Ebenso werden wir weitere Menschen mit besonderem Förderbedarf z.B. Taubblinde, zielgerichtet unterstützen und prüfen, welche weiteren Unterstützungsleistungen einzuführen sind. Die Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen wie barrierefreie Internetseiten sind selbstverständliche Voraussetzung für Teilhabe, die wir weiter fördern und ausbauen.“

Tags: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Gehörlosengeld, Hessen, Koalitionsvertrag

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