Damit ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Die GdB-Tabelle wird zurzeit grundlegend überarbeitet. Der Einsatz von medizinischen Hilfsmitteln oder alltäglichen Gebrauchsgegenständen soll in der neuen Fassung berücksichtigt werden. Aber diese Hilfsmittel gleichen die Beeinträchtigung bei jedem Einzelnen unterschiedlich aus. Deshalb könnten durch eine verallgemeinerte Regelung viele Menschen mit Behinderung benachteiligt werden.
Auch die Überarbeitung der „Heilungsbewährung“ könnte negative Folgen haben. Bisher bekamen Krebspatienten nach der Diagnose einen Schwerbehindertenausweis für 5 Jahre. Nun könnte sich das ändern. Die neuen, strengen Regeln werden durch den medizinischen Fortschritt, eine bessere Hilfsmittelversorgung und den Abbau von Mobilitätsbarrieren begründet. Der Sozialverband VdK kritisiert, dass die genannten Gründe nicht mit der Lebensrealität der Betroffenen übereinstimmen.
Einige könnten durch die neuen Regeln sogar ihren Schwerbehindertenausweis verlieren, und damit auch ihre Nachteilsausgleiche. Der VdK fördert den Bestandschutz für die Menschen, die bereits einen Schwerbehindertenausweis haben.