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Arbeitsmarkt: Ausgleichszahlungen statt Job

Leipzig (ots) – In den vergangenen zehn Jahren haben Firmen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen rund 453 Millionen Euro sogenannter Ausgleichsabgabe gezahlt, weil sie nicht ausreichend Menschen mit Behinderung beschäftigen. Das geht aus einer MDR-Umfrage unter den zuständigen Ministerien und Behörden hervor. In Sachsen wurden demnach von Unternehmen zwischen 2008 und 2017 fast 222 Millionen Euro abgeführt, in Sachsen-Anhalt etwa 135 Millionen Euro und in Thüringen rund 96 Millionen Euro.

Um Nachteile behinderter Menschen im Arbeitsleben auszugleichen, hat der Gesetzgeber eine Schwerbehindertenquote eingeführt. Arbeitgeber mit 20 Mitarbeitern und mehr sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten oder Gleichgestellten zu besetzen. Geschieht das nicht, muss ein Ausgleich an die Integrationsämter gezahlt werden. Als schwerbehindert gilt, wer mit einem Behinderungsgrad von 50 und mehr beeinträchtigt ist. Anrechenbar sind auch auf Antrag gleichgestellte Menschen mit einem Behinderungsgrad ab 30.

In Sachsen-Anhalt und Sachsen verfehlten die Unternehmen die Fünf-Prozent-Quote mit 3,5 und 4,1 Prozent (Stand 2016). In beiden Ländern sind die Arbeitgeber damit bundesweit die Schlusslichter, was die Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt anbelangt. Thüringen rangiert mit 4,4 Prozent im Mittelfeld. 2016 beschäftigten in Sachsen 3.182 von 8.272 Betriebe mit 20 und mehr Mitarbeitern ausreichend Menschen mit Behinderung, in Sachsen-Anhalt 2.690 von insgesamt 5.371 und in Thüringen 2.065 von 4.616.

Tags: Arbeit, Arbeitsmarkt, Arbeitswelt, Nachteilsausgleich, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schwerbehindertenquote, Statistik, Thüringen, Wirtschaft

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