Die Stiftung Anerkennung und Hilfe erbringt Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an Betroffene, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder oder Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären Einrichtungen der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden. Um Stiftungsleistungen von bis zu 14.000 Euro erhalten zu können, müssen sich Betroffene bisher spätestens bis zum 31. Dezember 2019 an eine Anlauf- und Beratungsstelle wenden.
Das Bundeskabinett hat mit Beschluss vom 28. November 2018 für den Bund die notwendigen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Anmeldefrist bis zum 31. Dezember 2020 geschaffen. Als Vertreter des Bundes wird nun Sozialminister Hubertus Heil eine Änderungsvereinbarung zur Verlängerung des Anmeldezeitraums unterzeichnen.
Hubertus Heil: „Durch die Verlängerung der Anmeldefrist um ein Jahr eröffnen wir hoffentlich noch mehr betroffenen Menschen die Gelegenheit, Stiftungsleistungen in Anspruch zu nehmen und Anerkennung für Leid und Unrecht zu erhalten. Auch Betroffene, die erst spät von der Stiftung erfahren haben oder noch Zeit brauchen, um innere Widerstände gegen eine Offenbarung Ihres Schicksals zu überwinden, sollen nicht ausgeschlossen bleiben. Da Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung nur gemeinsam über die Verlängerung der Anmeldefrist entscheiden können, wird die Änderungsvereinbarung erst wirksam, wenn sie auch von Ländern und Kirchen unterzeichnet ist. Vorgesehen ist, dass bis zum Ende des Jahres alle Unterschriften vorliegen.“
Hier sind Informationen in Deutscher Gebärdensprache zu finden.
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Verlängerung der Anmeldefrist bis zum 31. Dezember 2020? Ist das sicher? oder bis 2019?