Ab Februar 2019 stehen in Schleswig-Holstein mit einem Fonds, der von der Landesregierung (CDU, GRÜNE und FDP) eingerichtet wurde, zehn Millionen Euro für mehr Barrierefreiheit bis 2022 bereit. Eine Million Euro davon ist für bewusstseinsbildende oder Hilfsmaßnahmen eingeplant.
Anträge für das aktuelle Jahr können bis zum 15. Mai 2019 eingereicht werden. Informationen zu den Fördermöglichkeiten und das Antragsformular sind ab dem 1. Februar im Internet unter www.schleswig-holstein.de/barrierefreiheit abrufbar. Erste Zuwendungsbescheide sollen noch vor der Sommerpause überreicht werden. Über die Vergabe der Mittel wird eine Jury entscheiden.
Gefördert werden modellhafte inklusive Projekte, mit denen beispielsweise Gebäude barrierefrei umgerüstet werden. Finanzielle Unterstützung ist auch möglich für Veranstaltungen, Projekte oder Fortbildungen zu den Themen Inklusion und Barrierefreiheit. Die Anträge können beispielsweise von Vereinen, Verbänden oder Kommunen gestellt werden. So soll Menschen mit Behinderungen die gleiche Teilhabe am öffentlichen Leben gesichert werden.
Prof. Dr. Ulrich Hase, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, zeigt sich zufrieden mit dem Fonds. Das Ziel von diesem Fond ist, Signale zu setzen und Prozesse im Land Schleswig-Holstein anzustoßen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Der CDU-Sozialpolitiker Werner Kalinka spricht von einem konkreten Schritt für mehr Barrierefreiheit: „Der Fonds ermöglicht, nachhaltige Lösungen zu finden“. Das Geld stehe für alle Maßnahmen bereit, die geeignet seien, mehr Barrierefreiheit zu erreichen.