In der Vergangenheit hat die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn die Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen unterstützt, auch wenn sie mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) fahren. Dies gilt seit dem 1. Februar 2019 nicht mehr. Das heißt, dass die Fahrgäste künftig bei den verschiedenen EVUs die jeweiligen MSZ in Anspruch nehmen müssen.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. ist nicht damit einverstanden, dass die Deutsche Bahn nicht mehr zentral für Menschen mit Behinderungen zuständig sein soll. Daher hat der Gehörlsoenbund am 13. Februar 2019 eine Stellungnahme veröffentlicht. Sie wurde von Hans-Jürgen Kleefeldt geschrieben, dem Präsidiumsmitglied des Deutschen Gehörlosen-Bundes mit dem Schwerpunkt „Verkehr und Mobilität“.
Der Gehörlosenbund fordert, dass die Deutsche Bahn weiter die zentrale Rolle als Ansprechpartner und Vermittler bei erforderlichen Hilfeleistungen bei Reisen behinderter Menschen mit unterschiedlichen EVU übernimmt. Es ist nicht zumutbar, dass die behinderten Fahrgäste sich selbst um die Koordinierung der Hilfeleistungen der verschiedenen EVUs kümmern müssen.
„Es muss weiterhin eine zentrale Stelle geben, die als Vermittler zwischen den Behinderten und den anderen EVUs auftritt bzw. deren Interessen vertritt. Es kann nicht sein, dass z. B. ein Rollstuhlfahrer, wenn er mit zwei oder drei verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen durch Deutschland reist, die notwendigen Hilfen bei jedem einzelnen Unternehmen per Handy, Email oder SMS anfragen muss. Das Gleiche gilt auch für gehörlose und hörbehinderte Fahrgäste, die ohnehin mit der Kommunikation erhebliche Probleme haben, und auch für ältere Fahrgäste, die damit oft völlig überfordert sind. Außerdem ist die Bekanntgabe der Ankündigung zur neuen Regelung seit dem 1. Februar 2019 zu kurzfristig. Auf diese Weise wird den Betroffenen nicht die Möglichkeit zur ausreichenden Vorbereitung und Suche nach Alternativmöglichkeiten gegeben.“