Welche Voraussetzungen gibt es, um als schwerbehindert anerkannt zu werden? Die Grundlage für diese Frage ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Diese Verordnung wird zum sechsten Mal geändert.
Der Entwurf zur sechsten Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung lässt Fragen und Unsicherheit aufkommen. In einer Stellungnahme drückt der Deutsche Gewerkschaftsbund die Befürchtung aus, „dass die Anerkennung eines GdB durch die neuen Möglichkeiten von regelhaften Befristungen, der veränderten Gesamt-GdB Bildung und des mangelhaften Bestandsschutzes schwieriger wird“.
Der DGB fürchtet, dass die Hürden für die Anerkennung erhöht werden. Der Zugang zu diesen Nachteilsausgleichen ist an die Feststellung eines GdB gekoppelt. Wenn weniger Menschen mit Behinderungen diesen GdB zuerkannt bekommen, können weniger von Nachteilsausgleichen profitieren. Eine Reihe von Sozialverbänden und auch Betroffene haben inzwischen Stellung bezogen.
Claudia Oswald-Timmler hat eine Petition an Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestartet und fordert es dazu auf, die sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (Bearbeitungsstand: 28.08.2018, 12:00 Uhr) nicht wie im Entwurf vorgesehen umzusetzen und insbesondere das Verwaltungsverfahren in keinem einzigen Punkt zu Lasten der Antragsteller und Menschen mit Behinderungen zu ändern.