Am 25. Februar 2019 hat das ostbelgische Parlament die Anerkennung und Förderung der Deutschen Gebärdensprache in Ostbelgien beschlossen. Die Regierung verabschiedet in dritter und letzter Lesung den Entwurf des Dekrets zur Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache. Der vorliegende Dekret erkennt die Deutsche Gebärdensprache nicht als Verwaltungssprache, sondern als Kultursprache an.
Demnach ist sie keine offizielle Landessprache – und dennoch wirkt sich die Anerkennung der Gebärdensprache in der Praxis auf sämtliche Zuständigkeitsbereiche der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien aus: die Anerkennung und Ausbildung von Gebärdensprachdolmetscher*innen, das Unterrichtswesen, die Kleinkindbetreuung, den kulturellen Bereich (beispielsweise in Bezug auf Fernsehübertragungen), dem Beschäftigungsbereich, den sozialen Bereich und die öffentliche Verwaltung.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft (DG) ist neben der Französischen Gemeinschaft und der Flämischen Gemeinschaft eine der drei Gemeinschaften des Königreichs Belgien und somit ein Gliedstaat des belgischen Bundesstaates. Die Gemeinden der DG liegen im Osten der Provinz Lüttich in der Wallonischen Region. Die gesetzgebende Gewalt bildet das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit Sitz in Eupen, welches sich aus 25 Vertretern zusammensetzt.
„Im Sinne der Gleichberechtigung und der Teilhabe kommen wir damit einer langjährigen Forderung der Betroffenen nach“, erklärten Sozialminister Antonios Antoniadis (SP) und Kulturministerin Isabelle Weykmans (PFF). Denn die Anerkennung habe weitreichende Folgen zum Schutz sowie zur Veranschaulichung der Gebärdensprache, hieß es in einer Mitteilung. „Die Gebärdensprache spielt in der barrierefreien Kommunikation von und mit hörbeeinträchtigten Menschen eine wichtige Rolle. Durch ihren Gebrauch können gehörlose oder stark schwerhörige Menschen sich selbst verwirklichen und ihr Leben selbstbestimmt gestalten. Aus diesem Grund fördert die Regierung die Vermittlung dieser Sprache und räumt ihr mit dem Dekretvorentwurf einen bedeutenden Platz in unserer Gesellschaft ein“, erläutern Weykmans und Antoniadis die Entscheidung der Regierung.