Im Sommer 2018 wurde das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen geändert.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. (DGB) sieht den vorgelegten Entwurf als einen notwendigen und richtigen Schritt an, die betreffenden Angebote der Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes für Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen in Gebärdensprache und Untertiteln zugänglich zu machen. Der neue Entwurf ist viel schlüssiger und gegenüber der alten Verordnung vom 25.11.2016 nachgebessert.
Aus der Sicht des DGBs besteht Änderungsbedarf in drei Punkten:
1. § 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
Die Beschreibung der Webseiten („2. Hinweise zur Navigation“) hält der DGB nicht für sinnvoll, weil sie der Version BITV 2.0 aus dem Bereich blinder Menschen entlehnt wurde und dort sicherlich sinnvoll erscheint. Gehörlose Menschen aber sind visuell orientiert und können Webseiten optisch gut erfassen. Hier bedarf es keiner diesbezüglichen Erklärung.
Ein früherer Abteilungsleiter vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat sich dazu so geäußert: „Es ist wie ein gut in Leder gebundenes Buch mit Goldverzierungen, von außen macht sich das gut. Schlägt man es auf, stößt man auf ein Inhaltsverzeichnis und dann nur noch auf leere Seiten, weil es keine Inhalte gibt.“
Es gibt genau das wieder, was der Gehörlosenbund auch von gehörlosen Bürgern als Rückmeldung erhält. Der DGB plädiert daher für das konkrete Benennen von Inhalten, die angeboten werden sollen. Alle aktuellen Informationen, z. B. bei den Neujahrsansprachen, bei Podcasts von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, bei Pressemitteilungen aller öffentlichen Stelle des Bundes, sollen zu 100 % in Deutscher Gebärdensprache und mit Untertiteln übersetzt werden.
Da Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen den gleichen Zugang brauchen wie Hörende bzw. Menschen ohne Hörbehinderungen, auch da alle Informationen gleich sind. Das ist eine volle Barrierefreiheit und Zugänglichkeit!
Weiterhin plädiert der DGB für den Einsatz von Übersetzungen in die Gebärdensprache bei den sozialen Medienkanälen (Facebook, Twitter, Instagram). Hier erkennt der DGB eine starke Tendenz der Bundesministerien, dort zu veröffentlichen.