0
0

Institut für Menschenrechte: Europäische Demokratie weiter gestärkt

Die Regelungen zum Wahlrechtsausschluss für Behinderte sind verfassungswidrig. Unter Wahlrechtsausschluss versteht man den Ausschluss bestimmter Personen vom aktiven und passiven Wahlrecht, obwohl diese an sich wahlberechtigt wären. In Deutschland konnten nach Angaben des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, bisher ca. 85.000 Menschen auf Bundesebene nicht wählen, obwohl sie voll geschäftsfähig sind.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, dass alle Menschen mit Behinderungen bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen können. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte erklärt:

„Es ist der Initiative von Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu verdanken, dass nun bei der Europawahl über 84.000 deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bei der Wahl zum Europäischen Parlament mit entscheiden dürfen. Karlsruhe hat damit einen massiven Rechtsverlust abgewendet. Durch Inklusion aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger stärkt die Entscheidung auch die europäische Demokratie.“

Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Ende Februar 2019. Das Gericht hatte entschieden, dass der Ausschluss vollbetreuter Menschen von Wahlen und von Personen im Maßregelvollzug gegen das Grundgesetz verstößt. Die Koalition aus Union und SPD leitete daraufhin die Änderung des Wahlrechts für Bundestagswahlen und für Europawahlen ein. Diese tritt jedoch erst am 1. Juli in Kraft.

Tags: Bundesverfassungsgericht, Europawahl, Karlsruhe, Menschenrechte, Wahlrecht

Taubenschlag+ bietet Abonnierenden exklusiven Zugang zu interessanten Inhalten. Für nur 3 € im Monat kannst du hochwertigen Journalismus unterstützen und gleichzeitig erstklassige Artikel und Reportagen genießen!

Was ist deine Meinung zum Artikel?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Interessieren Dich weitere Artikel?

EUD: Material in 24 Sprachen für alle Gehörlosenverbände
DGB: Stellungnahme zur Änderung der BITV 2.0

Taubenschlag+

Du kannst Taubenschlag+ abonnieren und damit unsere journalistische Arbeit unterstützen!

Werbung

Vielleicht sind noch weitere Artikel für Dich interessant?