Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Verabschiedung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes am 19. Juni.
„Dem Saarland ist es gelungen, den gesetzlichen Rahmen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen deutlich zu stärken“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Das Gesetz habe wichtige Impulse der UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich des Begriffs von Behinderung, der Barrierefreiheit sowie der Stellung des Landesbehindertenbeauftragten aufgegriffen und damit die Rechte von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet.
Institutsdirektorin, Beate Rudolf, erklärte: „Wir begrüßen, dass der Saarländische Landtag beschlossen hat, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch eine unabhängige Monitoring-Stelle begleiten zu lassen. Das ist ein starkes Signal für die Menschen mit Behinderungen im Saarland.“ Das Institut sei bereits erfolgreich auf gesetzlicher Grundlage mit dem unabhängigen Monitoring in Nordrhein-Westfalen betraut. „Wir freuen uns daher, dass das Saarland hinsichtlich des unabhängigen Monitorings mit dem Institut zusammenarbeiten möchte.“