Mit Beginn des kommenden Jahres treten mit dem Bundesteilhabegesetz entscheidende Änderungen für Menschen mit Behinderungen in Kraft. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales setzt zusammen mit den Ämtern für Soziales in den Bezirken das Bundesteilhabegesetz in Berlin um.
Die Senatsverwaltung informiert in der ersten Woche von August 2019 alle erwachsenen Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Eingliederungshilfe über die aus dem Bundesteilhabegesetz folgenden Neuerungen. Rund 23.000 Menschen werden direkt angeschrieben und mit einem Informationspaket über die wichtigsten Änderungen in der Eingliederungshilfe versorgt. Es enthält u. a. eine in einfache Sprache übersetzte Broschüre.
Darin werden u.a. folgende Fragen beantwortet:
- Wie erhalte ich auch nach dem 01.01.2020 Eingliederungshilfe?
- Was ändert sich durch die Trennung der Leistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt bei vollstationären Einrichtungen?
- Gibt es auch Veränderungen bei den Werkstätten für Menschen mit Behinderung?
Senatorin Elke Breitenbach: „Die Eingliederungshilfe wird mit der dritten Reformstufe endgültig aus der Sozialhilfe, dem SGB XII, herausgelöst und durch das Bundesteilhabegesetz im Neuen Buch Sozialgesetzbuch zu einem modernen Teilhaberecht umgestaltet. Passgenaue Hilfen sollen mehr Selbstbestimmung und Inklusion ermöglichen. Die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen wird mit dem neuen Gesetz gestärkt. Aber auch Verwaltungsabläufe sollen verbessert und in Berlin dann einheitlich sein.
Damit kommen auf die Menschen mit Behinderungen wichtige Veränderungen zu. Wir wollen, dass sie mit der Umstellung der Leistungen gut zurechtkommen und keine Nachteile haben. Deshalb wollen wir die vielen Betroffenen rechtzeitig und umfassend über die Neuerungen informieren und ihnen Hilfestellung auf dem Weg in das neue Sozialrecht geben.“