Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt in Deutschland Barrierefreiheitsanforderungen, allerdings nur für den öffentlich-rechtlichen Bereich im direkten Einflussbereich des Bundes. Nicht für den privaten Bereich.
Das Gesetz wurde 2002 unter der rotgrünen Regierung (SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eingeführt. 2016 wurde das BGG mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts überarbeitet. Die Neuerungen traten zum 19. Juli 2016 in Kraft. Zu den positiven Änderungen gehörten die Einrichtung der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit, die Aufnahme der Förderung der Partizipation ins Gesetz sowie die Einrichtung der Schlichtungsstelle BGG.
In einer Kleinen Anfrage hat die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 34 Fragen zur Bilanz nach drei Jahren der Gesetzesnovelle und zur Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie gestellt. Die Bundesregierung hat ihre Antwort am 15. Juli 2019 veröffentlicht.
Leider verpasste es die Bundesregierung aus Sicht der Grünenpartei, mit der BGG-Novelle wirksame Verpflichtungen für den privaten Sektor aufzuerlegen. Das Instrument der Zielvereinbarung blieb ebenfalls unverändert.
Die Bundesregierung verweist jedoch in ihrer Antwort darauf, dass die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen am 7. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Die Richtlinie ist somit am 20. Tag danach, also am 27. Juni 2019, in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben die Vorgaben der Richtlinie innerhalb von 36 Monaten in nationales Recht umzusetzen. Die Antwort der Bundesregierung kann hier gelesen werden.
Eine Entscheidung über die Federführung zur Umsetzung der Richtlinie ist laut der Antwort der Bundesregierung noch nicht getroffen. Die Bundesregierung wird sich jedoch als bald über die Schritte und den Zeitplan zur Umsetzung der Richtlinie verständigen.
Selbstvertretungsorganisationen und Selbsthilfeverbände von Menschen mit Behinderungen sollen im Umsetzungsprozess ebenso wie die Verbände der Wirtschaft frühzeitig und regelmäßig beteiligt werden.