Zur Antwort der Bundesregierung auf schriftliche Fragen zum Zugang behinderter Menschen zu psychotherapeutischen Angeboten, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der Behandlungsbedarf aufgrund psychischer Erkrankungen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Für Menschen mit kognitiven oder Hörbeeinträchtigungen ist es besonders schwierig psychotherapeutische Angebote zu finden, die sie nutzen können.
Konkrete Zahlen über Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die die Therapien für Menschen kognitiven Beeinträchtigungen oder Therapien in Gebärdensprache anbieten, liegen der Bundesregierung nicht einmal vor. Lediglich 39 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gaben laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung an, dass sie über Kenntnisse der Gebärdensprache verfügen. Eine bedarfsgerechte Versorgung gehörloser Personen ist so nicht gewährleistet.
Immerhin wurde vergangenen Oktober die Psychotherapie-Richtlinie angepasst, sodass kognitiv beeinträchtigte Menschen mehr Zeiteinheiten erhalten und auf Wunsch Bezugspersonen einbeziehen können. Zu begrüßen ist auch, dass Kassenärztlichen Vereinigungen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz nun verpflichtet sind, behinderte Menschen über Zugangsmöglichkeiten zur Versorgung zu informieren.
Dennoch reicht das vorhandene Angebot bei weitem nicht aus, um behinderten Menschen den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung in ausreichendem Umfang zu ermöglichen. Bereits in der Psychotherapie-Ausbildung sollten die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen vermittelt werden. Wünschenswert wäre außerdem ein verbessertes Angebot für Therapeutinnen und Therapeuten zum Erlernen der Deutschen Gebärdensprache.
Weitere Informationen:
- Antwort der Bundesregierung auf schriftliche Fragen (PDF)
- Liste gebärdensprachkompetenter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf der Seite des Deutschen Gehörlosen-Bundes
- Beschluss des Gemeinsamen-Bundesausschuss (G-BA) vom 18.10.2018: Psychotherapie-Richtlinie – Zusätzliche Regelungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung