Am 10. Juli 2019 verabschiedete die Luxemburger Abgeordnetenkammer den Gesetzentwurf 7269 über die Schaffung einer Assistenz zur Inklusion am Arbeitsplatz. Das Gesetz ergänzt das Arbeitsgesetzbuch. Mit der Schaffung der neuen „Assistenz zur Inklusion am Arbeitsplatz“ (im Folgenden „Inklusionsassistenz“ genannt) wird eine doppelte Zielsetzung verfolgt:
1. Einerseits soll die langfristige berufliche Inklusion und der Verbleib auf dem regulären Arbeitsmarkt von Arbeitnehmer*innen mit Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit gefördert werden. Dafür sollen die Menschen in ihrem beruflichen Umfeld über ihre spezifischen Bedürfnisse sowie die Besonderheiten ihrer Behinderung oder eingeschränkten Arbeitsfähigkeit informiert werden.
2. Andererseits soll die Inklusionsassistenz Unternehmen dazu ermutigen, mehr Arbeitnehmer*innen mit Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit einzustellen. Durch die Inklusionsassistenz wird den Unternehmen die Möglichkeit geboten, die Hilfe von einem professionellen externen Experten in Anspruch zu nehmen, der die berufliche Eingliederung in das Unternehmen von einem oder mehreren Arbeitnehmern mit einer Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit begleitet.
Das Gesetz ist ein Fortschritt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Luxemburg 2011 ratifiziert hat. Artikel 27 der Konvention sieht nämlich vor, dass die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern.
„Die neue Inklusionsassistenz trägt zu einer inklusiveren Gesellschaft bei, da sie auf die Beibehaltung langfristiger Arbeitsplätze abzielt. Das Gesetz erhöht die Autonomie von Menschen mit einer Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit erheblich und ermöglicht es ihnen, gleichberechtigt mit Menschen am sozialen und beruflichen Leben teilzunehmen, deren Arbeitsfähigkeit nicht eingeschränkt ist“, erklärte Corinne Cahen, Ministerin für Familie und Integration.
Sie betonte zudem, dass darauf geachtet worden ist, dass die Entscheidungen bezüglich der Inklusionsassistenz nicht einseitig von Arbeitgeber*innen getroffen werden, sondern in enger Abstimmung mit den betroffenen Arbeitnehmer*innen.
„Dank dieser neuen Maßnahme können wir die Integration in und vor allem den Verbleib von Arbeitnehmern mit einer Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt fördern“, erklärte Dan Kersch, Minister für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft.
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