Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband kritisiert die massive Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung im derzeitigen Sozialleistungssystem des SGB VIII. Der Verband fordert, den Ausschluss von jungen Menschen mit Behinderungen aus dem Kinder- und Jugendhilferecht sofort zu beenden.
Nach aktueller Rechtslage sind für junge Menschen mit Behinderungen spezielle Ämter der Eingliederungshilfe zuständig. Bei allen anderen Kindern und Jugendlichen sind es hingegen die Jugendämter. Dadurch werden betroffene Familien häufig zwischen den Behörden hin und her geschoben, kritisiert der PARITÄTISCHE.
„Dass die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in unterschiedlichen Sozialleistungssystemen geregelt sind, ist nicht nachvollziehbar und ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention“, mahnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Eltern und ihre Kinder werden zu Leidtragenden eines schlecht geregelten und ungerechten Sozialleistungssystems. Familien erhalten durch diese Ungleichbehandlung oft keine, erst verspätet oder nur unzureichend Hilfe“, kritisiert Schneider.
Der PARITÄTISCHE fordert daher die einheitliche Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im Kinder- und Jugendhilferecht. „Alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe müssen inklusiv gestaltet werden, sodass jedes Kind mitmachen und teilhaben kann. Das gilt für die Wohngruppe für Kinder und Jugendliche genauso wie für Beratungsangebote oder die Jugendarbeit“, so Schneider.
Im heutigen System werden Kinder und Jugendliche mit geistigen oder körperlichen Behinderung von den Behörden als Mitglieder einer gesonderten Gruppe behandelt. „Das ist das Gegenteil von Inklusion, wie wir sie insbesondere für die Kitas schon lange fordern“, ergänzt Michael Saitner, Geschäftsführender Vorstand des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbands Schleswig-Holstein.
In einem gemeinsamen Appell („Exklusion beenden: Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien!“), haben sich heute hunderte Organisationen an die Bundesregierung gewendet, um die Ungleichbehandlung zu beenden. Unterzeichnet wurde dieser auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, zu welcher der PARITÄTISCHE gehört.