„Der Zugang zu Information ist eine unverzichtbare Voraussetzung für ein selbstbestimmes Leben, eine unabhängige Meinungsbildung und für politische Partizipation“, weiß Mag. Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes (ÖGLB). „Der öffentlich Rechtliche Rundfunk ist verpflichtet, die Barrierefreiheit seiner Sendungen zu gewährleisten.“
Die Inhalte des öffentlichen Rundfunks sind jedoch für gehörlose Menschen längst nicht in vollem Umfang zugänglich. Zwar nutzen zwischen 400.000 und 450.000 Menschen in Österreich die Services der ORF-Untertitelung, doch der Umfang des Angebots ist rückläufig: 2017 waren auf ORF 1 70,36%, auf ORF 2 72,49%, auf ORF III 37,16% und auf ORF Sport Plus lediglich 2% der Inhalte untertitelt. Sendungsinhalte mit ÖGS-Dolmetsch sind von 461 Stunden im Jahr 2015 auf 353 Stunden im Jahr 2017 zurückgegangen.
Nun plant der ORF Einsparungen ausgerechnet in der für Barrierefreiheit zuständigen Abteilung im Ausmaß von 300.000 Euro – bei Untertitelung und Audiodeskription.
Forderungen des Österreichischen Gehörlosenbundes
Lukas Huber, ÖGLB-Generalsekretär: „Diese Entwicklung ist inakzeptabel.“ Besonders bei tagesaktuellen Nachrichtenmagazinen, etwa ‚Bundesland heute‘ müsse eine zügige Ausweitung des Angebots erfolgen, meint Huber, denn: „Gehörlose Menschen bezahlen die volle GIS-Gebühr, haben aber einen stark eingeschränkten Informationszugang. Das ist ein Rückschritt in der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention.“
Der ÖGLB fordert eine Anpassung der Gesetze (ORF-Gesetz und AMD-G) an die Audiovisuellen-Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL), um die Mediendiensteanbieter (ORF, Flimmit, Puls4, Servus-TV, ATV, oe24.tv, Krone TV, Schau TV, W 24, R 9, okto.tv, p3tv,…) zur stetigen und schrittweisen Umsetzung der barrierefreien Zugänglichkeit (Gebärdensprache, Untertitelung, Audiodeskription) ohne unangemessene Verzögerung zu verpflichten.