Historisches Ergebnis für die Gebärdensprachgemeinschaft in der Schweiz: Das Postulat „Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkrete praktische Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe“ wurde am Freitag, 27. September 2019 vom Nationalrat in Bern angenommen.
Der Bundesrat muss in einem Bericht Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen darlegen. Das dauert ungefähr ein bis zwei Jahre. Es soll insbesondere analysiert werden, ob eine rechtliche Anerkennung als Teillandessprache oder Kultur- bzw. Sprachminderheit möglich ist, um Gebärdensprachen und Gehörlosenkultur zu schützen und fördern. Es sollen konkrete Umsetzungsmassnahmen mit einem Aktionsplan im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erstellt werden, um die vollständige inklusive und barrierefreie Teilhabe von Gehörlosen und Hörbehinderten zu erreichen.
Der Schweizerischer Gehörlosenbund (SGB-FSS) wird in dieser Zeit politisch aktiv bleiben und insbesondere mit Politiker*innen der „Parlamentarischen Gruppe Gebärdensprache“ zusammenarbeiten.